| Ab dem 1. August 2004 werden in Hamburg alle berufstätigen Eltern eine Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder bis 14 Jahre bekommen. Dies ist heute durch eine Einigung der Behörde für Soziales und Familie mit den Hamburger Kindergarten-Verbänden und der Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten über die Betreuung der Krippenkinder (0 bis 3 Jahre) möglich geworden.
Für die drei bis sechs-jährigen Kinder waren die Betreuungsmöglichkeiten schon im April dieses Jahres geschaffen worden, für die Schulkinder bis 14 Jahre läuft seit einigen Wochen bereits die Bewilligung für Hortplätze ab August. Offen war noch das Angebot für die Betreuung der Krippenkinder berufstätiger Eltern. Diese "Lücke" ist nun geschlossen worden.
"Ich freue mich, dass uns die gemeinsame Kraftanstrengung mit den Trägern im Interesse der berufstätigen Eltern in unserer Stadt gelungen ist", erklärte die zuständige Senatorin, Bürgermeisterin Birgit Schnieber-Jastram: "Damit haben wir unser Versprechen eingelöst, bereits ab dem 1. August 2004 auch für die Kinder unter drei Jahren eine Betreuungsmöglichkeit in Tageseinrichtungen oder Tagespflege zu schaffen."
Die Bezirksämter bereiten sich nun darauf vor, alle Eltern der 2500 auf der Warteliste stehenden Kinder anzuschreiben, um ihnen - sofern ein Bedarf besteht - einen Tagespflegeplatz zu vermitteln oder einen Kita-Gutschein anzubieten. Ab August 2004 sind dann nicht nur für Elementar- und Hortkinder, sondern auch für die Krippenkinder berufstätiger Eltern Gutscheine verfügbar.
Vor dem Hintergrund des auslaufenden alten Kita-Gesetzes und der hohen Kosten, die damit im bestehenden Gutscheinsystem (durchschnittlich 1050 Euro/Monat für einen Krippenplatz) verbunden sind, haben sich alle Trägerverbände der Kindertageseinrichtungen, die Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten und die Behörde für Soziales und Familie auf eine vorläufige Regelung geeinigt, die eine speziell auf die Anlaufbetreuung zugeschnittene Kostentragung enthält. Im Kern umfasst die Regelung, dass für die Anlaufphase bis Dezember 2004 ein abgesenkter Zuschuss vereinbart wird. Mit dieser Anlauffinanzierung können die wartenden Kinder ab August einen Krippenplatz erhalten.
Für die Eltern ist die Anlaufbetreuung nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden. Ihre Beiträge entsprechen dem üblichen Satz. Sie können auch in der Anlaufbetreuung zwischen den Leistungsarten nach der üblichen zeitlichen Staffelung (6-, 8-, 10- und 12-stündige Betreuung) bei allen Trägern wählen, die diese Leistungen anbieten. Wo sich die Träger örtlich genau befinden, können Eltern ab Montag, dem 21. Juni 2004, unter www.kita.hamburg.de oder bei den Jugendämtern in allen sieben Hamburger Bezirksämtern erfahren. | | |
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