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Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Oldenfelder Str. 26, 22143 Hamburg Rahlstedt Telefon: (040) 66858780
Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Wir sind als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) behördlich anerkannt und arbeiten seit mehr als 30 Jahren im Dienste der Arbeitnehmer sowie mit unseren rund 900 Beratungsstellen in allen Bundesländern einer der großen Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands.
Wir betreuen jährlich ca. 100.000 Mitglieder in allen Bereichen unserer Beratungsbefugnis fachlich kompetent und zuverlässig.
Wir sind im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer VR 7859 eingetragen sowie beim Bayer. Landesamt für Steuern im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine registriert. Ferner sind wir Mitglieder im BDL - Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin und ZVL – Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder nicht nur vor den einschlägigen Behörden, sondern auch beim Gesetzgeber und in der Öffentlichkeitsarbeit. Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. nehmen wir Einfluss auf zukünftige Entwicklungen in der Besteuerung der Arbeitnehmer.
Wir erstellen nicht nur Ihre jährliche Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine, sondern informieren Sie vorweg über das zu erwartende Ergebnis.
Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Beratungspotenzial ganzjährig kostenlos zur Verfügung - Sie zahlen nur einen nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Mitgliedsbeitrag.
Wie werde ich Mitglied?
Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir ausschließlich für unsere Mitglieder aktiv. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass wir uns voll auf die Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder konzentrieren können.
Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts ggf. eine einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins in Ihren Steuersachen.
Für die Aufnahme in den Verein benötigen wir eine von Ihnen (und ggf. Ihrem Ehepartner) unterschriebene Beitrittserklärung sowie ein Formular für den Lastschrifteinzug der Beiträge.
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...
bei Finanzamt und Familienkasse;
bei Finanzgerichten;
beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit;
und zwar
allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG; bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhalts-
leistungen erzielen, auch wenn sie daneben Einkünfte aus Kapital-
vermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften
(privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die
Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten
26.000 € nicht übersteigen;
auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungs-
leiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind;
beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;
beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;
beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;
bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-
Rente) nach dem AVmG;
bei der Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie den damit
zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit
zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private
Reparatur- und Modernisierungsarbeiten);
bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von
Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie.
Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel, ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.
... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag! (zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt)
Öffnungszeiten Termine bitte vorher telefonisch vereinbaren
Tags Arbeitnehmer Lohnsteuer Verein Steuererklärung Lohnsteuerhilfe Werbungskosten Einkommensteuerbescheid Rechtsbehelf Finanzamt Kinderbetreuungskosten Arbeitszimmer Rentner Bescheid Einspruch
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