OK Wir verwenden Cookies, um unseren Service ständig zu verbessern. Wenn Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Hamburg Web
Banner
die Stadt im Netz
Mein Hamburg Web


Jetzt registrieren!

Impressum Datenschutz
WebguideMagazinEventsFotosServiceMein Hamburg Web
Suche
Hamburg Web > Webguide > Hamburger Firmen > Finanzen > Steuern > Steuerberater

Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.

Oldenfelder Str. 26,
22143 Hamburg Rahlstedt
Telefon: (040) 66858780

Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.

Wir sind als einer der ersten Lohnsteuerhilfevereine nach den Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) behördlich anerkannt und arbeiten seit mehr als 30 Jahren im Dienste der Arbeitnehmer sowie mit unseren rund 900 Beratungsstellen in allen Bundesländern einer der großen Lohnsteuerhilfevereine Deutschlands.

Wir betreuen jährlich ca. 100.000 Mitglieder in allen Bereichen unserer Beratungsbefugnis fachlich kompetent und zuverlässig.

Wir sind im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer VR 7859 eingetragen sowie beim Bayer. Landesamt für Steuern im Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine registriert. Ferner sind wir Mitglieder im BDL - Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin und ZVL – Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V., Berlin.

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder nicht nur vor den einschlägigen Behörden, sondern auch beim Gesetzgeber und in der Öffentlichkeitsarbeit. Durch unsere Mitgliedschaft im Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. nehmen wir Einfluss auf zukünftige Entwicklungen in der Besteuerung der Arbeitnehmer.

Wir erstellen nicht nur Ihre jährliche Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine, sondern informieren Sie vorweg über das zu erwartende Ergebnis.

Wir stehen Ihnen mit unserem gesamten Beratungspotenzial ganzjährig kostenlos zur Verfügung - Sie zahlen nur einen nach sozialen Gesichtspunkten gestaffelten Mitgliedsbeitrag.

Wie werde ich Mitglied?

Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir ausschließlich für unsere Mitglieder aktiv. Das bietet Ihnen den Vorteil, dass wir uns voll auf die Beratung und Betreuung der Vereinsmitglieder konzentrieren können.

Unsere Leistungen sind im Rahmen der Mitgliedschaft unentgeltlich, d.h. Sie zahlen nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr. Sie zahlen lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts ggf. eine einmalige Aufnahmegebühr und haben dann uneingeschränkt Anspruch auf sämtliche Beratungsleistungen unseres Vereins in Ihren Steuersachen.

Für die Aufnahme in den Verein benötigen wir eine von Ihnen (und ggf. Ihrem Ehepartner) unterschriebene Beitrittserklärung sowie ein Formular für den Lastschrifteinzug der Beiträge.

Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder...

bei Finanzamt und Familienkasse;
bei Finanzgerichten;
beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit;

und zwar

allgemein bei der Beratung und steuersparenden Planung in Steuersachen nach § 4 Nr. 11 StBerG; bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie Einkünfte

aus nichtselbständiger Arbeit oder Alterseinkünfte oder Unterhalts-
leistungen erzielen, auch wenn sie daneben Einkünfte aus Kapital-
vermögen, Vermietung und Verpachtung oder Spekulationsgeschäften
(privaten Veräußerungsgeschäften) erzielen, beraten wir, sofern die
Einnahmen daraus insgesamt 13.000 €, bei zusammenveranlagten Ehegatten
26.000 € nicht übersteigen;
auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, Nr. 26, Nr. 26a EStG (Übungs-
leiter, Ehrenämter), sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind;

beim Antrag auf Lohnsteuerermäßigung;
beim Kindergeld nach Abschnitt X EStG;
beim Antrag auf Einkommensteuerveranlagung;
bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-
Rente) nach dem AVmG;
bei der Eigenheimzulage (Grundförderung, Baukindergeld, Ökozulage);
bei der Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten sowie den damit
zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz);
bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit
zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben;
bei Dienstleistungen im Haushalt/an Haus oder Wohnung (private
Reparatur- und Modernisierungsarbeiten);
bei der Steuerfreistellung von Zinseinnahmen oder Anrechnung von
Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer (Zinsabschlagsteuern);
bei der Arbeitnehmersparzulage und Beantragung der Wohnungsbauprämie.

Wir errechnen Ihren voraussichtlichen Anspruch auf Steuererstattung, Kindergeld, Eigenheimzulage, Riesterzulage, Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie, erstellen Anträge und Erklärungen, überprüfen eingehende Bescheide für Sie und führen den gesamten Schriftwechsel, ggf. Rechtsbehelfe und Finanzrechtsstreite.

... und das alles ganzjährig und für einen Mitgliedsbeitrag! (zzgl. einer einmaligen Aufnahmegebühr bei Neueintritt)

Öffnungszeiten
Termine bitte vorher telefonisch vereinbaren

Tags
Arbeitnehmer Lohnsteuer Verein Steuererklärung Lohnsteuerhilfe Werbungskosten Einkommensteuerbescheid Rechtsbehelf Finanzamt Kinderbetreuungskosten Arbeitszimmer Rentner Bescheid Einspruch




 





Banner

KCS Internetlösungen

Hamburg Web bei


Hamburg Web bei Facebook

Hamburg Web bei Twitter

Hamburg Web Feed

RSS Feed abonnieren

Diese Seite zu Mister Wong hinzufügen    to Google Bookmarks



Melden Sie Ihre Seite mit Bezug zu Hamburg kostenlos beim Hamburg-
Web an. Zur Anmeldung.